BGH-Urteil: Gaskunden können Geld zurückfordern
Wenn Gasanbieter die Preise erhöhen, müssen sie das gegenüber dem Kunden begründen. Der BGH entschied heute in zwei Urteilen, dass Aufschläge aus sogenannten Profitgründen zurückgezahlt werden müssen.
Gemäß dieser Urteile haben Haushalte in der Grundversorgung Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung von Preiserhöhungen. Dies trifft auf alle Kunden zu, die von ihrem Versorger nicht über die Gründe für die Preiserhöhungen informiert worden waren.
Der BGH urteilt, dass die Energieversorger nur eigene Kostenerhöhungen hätten weitergeben dürfen. Preisaufschläge aus Profitgründen müssen zurückerstattet werden. (Az. VIII ZR 158/11, VIII ZR 13/12)
Das Gericht setzte damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um, denn dieser hatte die Erhöhung von Gas- und Strompreisen ohne vorherige Begründung (Anlass, Voraussetzungen und Umfang) bereits 2014 für unzulässig erklärt.
Der Bundesgerichtshof räumt den Gaskunden in der Grundversorgung nun eine dreijährige Widerspruchsfrist ein, um gegen die nicht vorab begründeten Preiserhöhungen Widerspruch einzulegen. Das betrifft alle Rechnungen ab dem 28. Oktober 2012. Nach Ansicht von Experten rollt damit aber keine Klagewelle auf die Versorger zu, da in den letzten Jahren die Preise kaum gestiegen seien.
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