2024-04-18

Pflicht: Neues Energielabel für Heizungen

Das Energielabel der Europäischen Kommission ist Konsumenten schon seit geraumer Zeit von Glühbirnen, Kühlschränken und Staubsaugern bekannt. Ab 26. September 2015 wird es nun auch auf neuen Heizungen und Warmwasserbereitern zu finden sein.

energiesparlabel

Das Energie-Label soll Interessenten die Kaufentscheidung für klimafreundliche Heizungsanlagen vereinfachen und die Industrie anspornen, energieeffizientere Geräte herzustellen. Denn: Rund 80 Prozent der in Haus und Wohnung genutzten Energie werden allein für Heizwärme und die Aufbereitung von Warmwasser aufgewendet.

Das wie gewohnt in Ampelfarben gestaltete Heizungslabel unterscheidet sich wenig von den bekannten Etiketten auf Kühlschrank und Co. Die Heizung kann eine Effizienzklasse von A++ (Grün=das ist sehr effizient) bis G (Rot=sehr ineffizient) haben.

Das Label gilt vorerst nur für neue Heizanlagen bis 70 Kilowatt Wärmeleistung sowie Wasserspeicher bis 500 Liter Fassungsvolumen und betrifft somit alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Das Label liefert keine Informationen darüber, ob ein Heizkessel zum Wohnhaus passt und welche Energieausgaben durch einen bestimmten Heizungstyp oder das Modell verursacht werden.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende wärmeerzeugende Geräte:

  • Heizkessel bis 70 kW elektrischer Leistung
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter
  • Wärmepumpen
  • Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter (Heizung und Warmwasser in einem Gerät)
  • Hybridgeräte
  • Solarthermieanlagen
  • Blockheizkraftwerke (zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme) bis 50 kW
  • Wärmepumpen