Oft gestellte Fragen zum Gaspreisvergleich

Alles Wissenswerte und Antworten auf Ihre Fragen zum Gasvergleich, Gasverbrauch und Gasanbieterwechsel. Wir geben Tipps für den problemlosen und sicheren Wechsel. Folgen Sie dem Ratgeber, um Geld und Zeit zu sparen.

Was empfiehlt Stiftung Warentest?

Der Gastarif ist abhängig vom Wohnort und die Preisunterschiede innerhalb Deutschlands groß. Generell rät Stiftung Warentest von Tarifen ab, bei denen der Jahresverbrauch per Vorkasse bezahlt wird oder Gasmengen als Paket gekauft werden. Konkrete Ratschläge sind:

  • monatliche Zahlung des Abschlags (keine Tarife mit Jahresbeitrag per Vorlasse)
  • kurze Vertragslaufzeit (Bei 6 – 12 Monaten bleiben Sie flexibel)
  • kurze Kündigungsfrist (4 – 6 Wochen sind hier vernünftig)
  • Preisgarantie über die Vertragslaufzeit (Das gibt Ihnen Sicherheit.)
  • Neukundenbonus deutlich gekennzeichnet (20-30% Prämie im 1. Jahr sind möglich.)

„Wer mit den so voreingestellten Filtern auf die Suche geht, findet auf den ersten zehn Plätzen überwiegend bis ausschließlich faire Tarife.“ Quelle: Stiftung Warentest
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Was ist bei der Auswahl des Gastarifs wichtig?

Zahlungs­weise:

Eine monatlicher Zahlungs­weise Ihres Gasabschlags macht Sie flexibel. Günstiger sind Tarife mit Kaution oder Vorkasse, doch bei einer möglichen Insolvenz des [Gasanbieters] ist Ihr Geld verloren.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfrist:

Wenn Sie flexibel leiben wollen, nehmen Sie einen Anbieter mit kurzer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und einer kurzen Kündigungsfrist von 1 Monat.

Preis­garantie:

Ein Gastarif mit Preisgarantie sorgt für eine vertraglich vereinbarte Kostensicherheit. Die Dauer für Preisgarantien liegen zwischen 3 und 12 Monaten.

Rabatte, Neukunden Bonus oder Prämie:

Ein Neukunden Bonus wird als einmaliger Beitrag (oft nach 1 Jahr) gut geschrieben.

Sonderkündigung:

Sollte Ihr Gasanbieter die Preise erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungrecht von 14 Tagen.

Wie wechselt man den Gasanbieter?

Der Wechsel eines Gasanbieters ist in 3 Schritten erledigt.

1. Besten Gastarif mit dem Gasrechner ermitteln

Vergleichen Sie die Gasanbieter mit dem Gasrechner. Dazu geben Sie Ihre Postleitzahl und den Gasverbrauch ein. Der Vergleich ist kostenlos und sicher und Sie bekommen die aktuellen Preise direkt angezeigt. Achten Sie neben dem günstigsten Gaspreis auch auf eine Preis­garantie, eine monatliche Zahlungs­weise und einen Neukundenbonus.

2. Wechselantrag ausfüllen

Für jeden Gasanbieter gibt es einen Antrag, den sie bequem online ausfüllen oder sich per Post zusenden lassen können. Das geht schnell und Ihre Daten werden sicher übermittelt. Sie sollten folgende Informationen zur Hand haben: Ihre Zählernummer und die Kundenummer beim aktuellen Gasanbieter. Diese Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung.

3. Ab jetzt kümmert sich der Neue

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Bestätigung von Ihrem neuen Gasanbieter. Der übernimmt alle Wechselformalitäten inklusive der Kündigung Ihres alten Vertrages. Der Wechsel des Gasanbieters wird zwischen 3-6 Wochen dauern. Eine Unterbrechung der Gasversorgung ist ausgeschlossen, da die Gaslieferung gesetzlich garantiert ist. Es sind auch keine Umbauarbeiten am Zähler und den Gasleitungen nötig.

Wie funktioniert der Gasrechner?

Der TÜV-geprüfte Gasrechner sucht von mehr als 850 Gasanbietern die jeweils für Ihren Wohnort verfügbaren Gasarife heraus. Sie müssen einfach nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch eingeben. Wissen Sie Ihren Jahresverbauch nicht, können Sie auch die Schätzwerte im Gasrechner verwenden. Automatisch vergleicht der Gasvergleichsrechner die verfügbaren Tarife und listet sie auf (von günstig zu teuer).

Voreinstellungen

Der Gasrechner berücksichtigt alle von Stiftung Warentest geforderten Grundeinstellungen für einen fairen Tarif, um dazu beizutragen den Verbrauchern einen problemlosen und transparenten Wechsel anzubieten. Hierzu gehören die Vertragslaufzeit, die Zahlweise, eine Preisgarantie, der Neukundenbonus sowie eine Kündigungsfrist von maximal sechs Wochen. Pakettarife werden auf Wunsch angezeigt. Selbstverständlich können Sie diese Einstellungen jederzeit ändern, in dem Sie Häkchen in den entsprechenden Feldern hinzufügt oder entfernt.

 

Muss ich den Gasanbieter selbst kündigen?

Nein, müssen Sie nicht. Wenn Sie den Wechselantrag ausfüllen, beauftragen Sie den neuen Anbieter mit allen  Wechselformalitäten, wie die Kündigung beim alten Gasversorger. Das ist für Sie vollkommen kostenlos. Sie bekommen die Bestätigung der Kündigung beim alten Gasanbieter per Post.

Ausnahme Sonderkündigungsrecht

Kündigt der bisherige Gasanbieter eine Preiserhöhungen an, können Sie aus dem laufenden Vertrag aussteigen. Für diese außerplanmäßige Kündigung bleiben nur 14 Tage für die Kündigung. Wenn Sie selbst kündigen, müssen Sie das schriftlich tun. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an den Gasanbieter.

Wo finde ich meine Zählernummer und den Gasverbrauch?

Die Gaszählernummer  und den Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung oder im Gasvertrag. Die Zählernummer steht auch auf dem Gaszähler, der sich in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller befindet. Falls Sie nicht wissen, wie er aussieht, finden Sie hier einen Hinweis: Wikipedia

Um Ihre Gasersparnis mit dem Gasrechner zu ermitteln, benötigen Sie NICHT Ihren genauen Jahresverbrauch. Der Gasrechner biete Ihnen die Auswahl aus verschiedenen Verbrauchsmengen (Haushaltsgrößen), basierend auf  langjähriger Erfahrung.

Was ändert sich durch den Wechsel des Gasanbieters?

Der Wechsel zum neuen Gasanbieter geht für Sie fast unbemerkt von statten, denn  technische Veränderungen an Ihrem Zähler oder den Gasleitungen sind nicht notwendig. Die Gasversorgung wird auch nicht ausfallen, weil sie gesetzlich zugesichert ist. Nach etwa 4-6 Wochen werden Sie vom neuen Anbieter beliefert und erhalten eine Rechnung für Ihre Abschläge. Eine Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter kommt natürlich vorher per Post. Zum Ablesen des Gaszählers kommt nach wie vor ein Mittarbeiter des örtlichen Netzbetreibers, denn das ist deren Aufgabe.

Wie lange dauert der Gasanbieterwechsel?

Die Umstellung  auf den neuen Gasversorger dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen und erfolgt immer zu Beginn eines neuen Monats. Während dieser Umstellung übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung des bisherigen Gasvertrags und die Ummeldung beim Netzbetreiber. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Ihr alter Gasversorger wird Ihnen eine Endabrechnung schicken. Diese beinhaltet die Gaskosten für den Verbrauch. Es entstehen Ihnen keine Kosten für eine Gasabbmeldung oder einen Anbieterwechsel.

Bei Problemen können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Steh ich irgendwann ohne Gas da?

Eine Unterbrechung der Gasversorgung ist ausgeschlossen, da die Gaslieferung gesetzlich garantiert ist. Bis der neue Anbieter „seinen Gas“ ins Netz einspeist, erhalten Sie Ihre Gas weiterhin vom alten Gasanbieter.

Welche Daten brauche ich für den Wechsel?

Sie sollten folgende Informationen zur Hand haben, wenn Sie den Wechselantrag ausfüllen:

  1. Ihre Kundennummer beim aktuellen Gasanbieter
  2. Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand
  3. Ihren jährlichen Gasverbrauch
  4. Ihre Bankverbindung

Die meisten Informationen, wie Kundennummer, Zählernummer und Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Gasrechnung.
Für einen ersten Gaspreisvergleich können Sie die Preise mit Durchschnittswerten berechnen. Diese beruhen auf jahrelanger Erfahrung und sind Abhängigkeit von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt.

Gaspreiserhöhung? So wehren Sie sich.

Es ist wieder so weit. Schon beinahe zur Tradition wird die Gaspreis-Erhöhung zum Ende des Jahres. Was die wenigsten Gaskunden wissen: Die meisten Preis­erhöhungen sind unzulässig. Sie müssen nicht zahlen und können sogar bereits gezahlte Beiträge zurück fordern.

Denn Eines ist ganz klar: Energieversorger haben kein Recht die Preise zu erhöhen, wenn in ihren Vertrags­bedingungen nicht genau steht, aus welchen Gründen, wann und wie sich die Preise ändern können. Das hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) im März entschieden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen im Namen von Kunden der RWE und forderte die Erstattung von rechtswidrigen Preiserhöhungen. Nach sieben jährigem Streit hat die Verbraucherzentrale gewonnen.

Viele Energieunternehmen haben in Ihren AGB nach wie vor unklare Preis­änderungs­klauseln und Regelungen, die den Anforderungen der Gerichte nicht genügen. Deshalb sind sie nicht berechtigt, die Preise zu erhöhen.

Wann ist die Preiserhöhung rechtmäßig?

Preis­erhöhungen in der so genannten Grund­versorgung sind zulässig, ohne dass sie genau erklärt werden müssen. Das hat die Regierung in einer Verordnung festgelegt. Der Gasanbieter muss 6 Wochen vor In-Kraft-Treten der Preiserhöhung über die neuen Preise informieren. In so einem Fall haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht und können zu einen günstigeren Gasversorger wechseln.

Wann ist die Preiserhöhung nicht rechtmäßig?

Sind die Bedingungen für eine Preisänderungen in den AGB Ihres Gasanbieters nicht klar geregelt, können so genannte „Sonderkunden“ Einspruch einlegen und der Preiserhöhung zu wider­sprechen. Ein Sonderkunde ist jeder Gaskunde, der bereits einmal den Gasanbieter gewechselt hat oder nicht in der Grundversorgung ist.

Was ist beim Gas die Grundversorgung?

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen das bei Ihnen vor Ort die meisten Haushalte beliefert. Er ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushaltskunden zu versorgen, so dass eine Gasversorgung gesichert ist. Die Grundversorgung ist der Einsteiger-Tarif und in der Regel ein sehr teurer Gastarif. Der Vertrag lässt sich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Was bedeutet eingeschränkte Preisgarantie?

Die Preisgarantie bezieht sich hierbei nur auf den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte. Bei einer Erhöhung der Steuern, Abgaben und Umlagen können die Preise ebenfalls angepasst werden.

Sind Tarife mit Vorauskasse seriös?

Meist sind Vorauskasse-Tarife die günstigsten, weil der Gasanbieter Ihr Geld vorab bekommt. Meist für 12 Monate im Voraus. Es besteht immer das Risiko, dass das gezahlte Geld im Falle einer Insolvenz ganz oder teilweise verloren ist.
Aber, Vorauskasse ist z.B. beim Mobilfunk (Prepaid) keine Seltenheit. Vorauskassetarife für Gas werden auch von Tochterunternehmen örtlicher Stadtwerke angeboten. Sollten Sie an so einem Tarif interessiert sein, achten Sie auf die Bewertungen und die Qualitätssiegel im Gasrechner.

Was sind Tarife mit Kaution oder Sonderabschlag?

Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution, auch Sonderabschlag genannt. Diese wird erst mit Beendigung den Vertrags zurückerstattet oder verrechnet. Die Kaution wird nicht verzinst. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist die Kaution in der Regel verloren.