Preisgarantie: Schutz gegen steigende Gaspreise?
Trotz niedriger Einkaufspreise an den Energiebörsen bleibt Gas in Deutschland teuer. Private Verbraucher zahlen weiter rund 6,7 Cent für die Kilowattstunde Gas und eine Entlastung ist nicht in Sicht.
Mit einer Preisgarantie soll sich der Gaskunde vor steigenden Rechnungen schützen. Das Angebot hört sich gut an, doch – wie immer – sind einige Versprechen nur Mogelpackungen.
Das Kleingedruckte
Der Blick ins Kleingedruckte zeigt, dass die Preisgarantie ihre Tücken hat. In den Fußnoten findet man eine lange Liste von Fällen, für diese Garantie eben nicht gilt. Diese Sonderfälle betreffen keine Kleinigkeiten, denn ausgenommen sind häufig alle Steuern, Umlagen und Abgaben, ebenso die Netzentgelte. Was der Verbraucher meist nicht auf den ersten Blick sieht: Es handelt sich um einen Großteil des Preises. Nur noch 51 % des Gaspreises hat der Energieversorger selbst in der Hand, denn das ist der Anteil den er für die Energiebeschaffung und Vermarktung bekommt. Die verbleibenden 49 % teilen Netzbetreiber und Staat untereinander auf.
Erhöhen sich also diese Teile des Gaspreises, können die Versorger diese Kosten an ihre Kunden weiterreichen – trotz Festpreisversprechen. Diese „eingeschränkten Preisgarantien“ oder „Preisfixierungen“ sind inzwischen gängige Praxis.
Welche Preisgarantien beim Gastarif gibt es?
Vollständige Preisgarantie
Die vollständige Preisgarantie schließt alle Preisbestandteile, wie Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Änderungen der Mehrwertsteuer sind für gewöhnlich nicht inbegriffen.
Eingeschränkte Preisgarantie
Eine eingeschränkte Preisgarantie (auch Preisfixierung) ist auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte begrenzt, schließt aber alle Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Bei Änderungen dieses Kostenblocks können die Preise angepasst werden.
Energiepreisgarantie
Bei der Energiepreisgarantie wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
Welcher Anbieter bietet welche Gaspreisgarantie?
Obwohl die Stabilitätszusage oft nur noch für 51 % des Verbraucherpreises gilt, rennen die Kunden den Anbietern die Türen ein, denn die Gaspreise sind in den vergangenen 15 Jahren um stolze 78% gestiegen. Achtung, Tarife mit Preisgarantie sind meist nicht die günstigsten.
Vollständige Preisgarantie
12 Monate Preisgarantie auf alle Preisbestandteile (exkl. Mehrwertsteuer):
E wie einfach, Voltera, Yello, RWE
Eingeschränkte Preisgarantie
12 Monate eingeschränkte Preisgarantie auf die reinen Energiekosten und Netzentgelte (exkl. Steuern und Abgaben): Gas.de, Fuxx, eprimo, ENSTROGA, Süwag, extra energie, ENTEGA, 123 energie, Vattenfall, Goldgas, Montana, E.ON, EnBW
Energiepreisgarantie
12 Monate Preisgarantie auf die reinen Energiekosten (exkl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben): energiegut
Ist eine Preisgarantie beim Anbieterwechsel sinnvoll?
Ja, auch wenn Sie als Kunde im Falle einer Preisgarantie von etwaigen Preissenkungen nicht profitiert. Energieexperten gehen nicht von weiter fallenden Erdgaspreisen im Einkauf aus. Die Großhandelspreise an den Gasbörsen sinken seit Jahren und liegen aktuell bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, zum Preisvergleich von Energietarifen immer mindestes zwei bis drei Tarifrechner im Internet zu Rate zu ziehen und Verträge über höchstens ein Jahr Laufzeit abschließen. Hier vergleichen Sie TopTarif, Check24 und Preisvergleich direkt miteinander.
Muss der Gaskunde bei Preiserhöhung zahlen?
Ja, wenn die Preisbestandteile erhöht werden, die von der Garantieleistung ausgeschlossen sind. Das ist kein Grund zur Panik, denn Energiekunden haben bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen. Das hat das OLG Düsseldorf am 5. Juli 2016 entschieden (Az. I-20 U 11/16).