Alle wichtigen Informationen, die Sie über das Sonderkündidungsrecht beim Gas kennen sollten.
Sie haben eine Gaspreiserhöhung oder Gaspreissenkung bekommen, planen einen Umzug oder möchten Ihren Gasanbieter wechseln? Wir informieren hier über die Voraussetzungen zum Sonderkündigungsrecht, die Fristen für eine Kündigungen und stellen Musterbrief oder Vorlage zum Download bereit.
Sie haben das Recht auf Sonderkündigung Ihres Gasvertrages bei einer Preiserhöhung und einem Umzug.
Die Sonderkündigung müssen Sie selbst schriftlich vornehmen. [Vorlage, Musterbrief]
Ihnen bleiben i.d.R nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.
Falls Sie sich keinen neuen Gasanbieter suchen, stuft man Sie automatisch in die teure Grundversorgung runter.
Die Gasversorgung wird nicht unterbrochen und ist gesetzlich garantiert.
Kunden sind grundsätzlich an die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres Gasvertrags gebunden. Die genauen Details stehen in den Vertragsunterlagen unter den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Allerdings gibt es Ausnahmen, die durch das Sonderkündigungsrecht abgedeckt sind. Hier geben wir einen klaren Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Fristen für die Kündigung:
Kündigungsgrund Gasvertrag | Frist | selbst kündigen? |
---|---|---|
Kündigung in der Grundversorgung | 14 Tage, jederzeit möglich | nicht nötig, übernimmt neuer Gasanbieter |
Reguläre Kündigung | 14 Tage bis 3 Monate zum Vertragende | nur, wenn weniger als 4 Wochen Zeit bis Vertragsende |
Sonderkündigung Preiserhöhung & Preissenkung | 14 Tage | Ja, selbst kündigen |
Sonderkündigung Umzug | 14 Tage | Ja, selbst kündigen |
Sie können entweder regulär unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres Gasvertrages kündigen.
Als Gaskunde beim örtlichen Grundversorger, können Sie jederzeit Ihren Gasvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Bei einer Gaspreiserhöhung (oder Gaspreissenkung) haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung Ihres Gasvertrages. Die Frist beträgt 14 Tage.
Bei Umzug haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neue Gasanbieter an Ihren neuen Wohnort nicht liefern kann oder falls doch, der Umzug zu einer Preiserhöhung führen würde. Auch hier beträgt die Frist 2 Wochen.
Den richtigen Zeitpunkt nicht zu versäumen! In der Regel haben Sie lediglich einen Zeitraum von 2 Wochen zur Verfügung, um Ihre Kündigung einzureichen, nachdem Sie das Schreiben über die Preiserhöhung oder Preissenkung erhalten haben.
Nach der Kündigung Ihres Gasvertrags, sei es regulär oder außerordentlich, erhalten Sie normalerweise eine Bestätigung von Ihrem aktuellen Gasanbieter. Unsere Kündigungsvorlage enthält die passende Formulierung dafür. Wenn Sie einen besseren Anbieter oder günstigeren Tarif suchen, ist es ratsam, sich schnell um einen neuen Gasanbieter zu kümmern, da Sie sonst in die oft kostspielige Grundversorgung fallen könnten.
Lesen Sie sich unseren Artikel: TOP 10 Liste den günstigsten Gasanbieter
Eine Erhöhung der Gaspreise ist wirklich ärgerlich, aber sie bietet auch die beste Gelegenheit, die Gaskosten zu reduzieren. Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt ist stark. Wenn Ihr Gasanbieter also die Preise anhebt, haben Sie das Recht zu kündigen, selbst wenn Ihr Vertrag noch länger laufen sollte. Dank des Sonderkündigungsrechts beim Gas können Sie dies außerhalb der regulären Vertragslaufzeit tun.
[Um den Gasvertrag regulär zu kündigen, finden Sie die Kündigungsfristen und Voraussetzungen in den AGB Ihres Stromvertrags.]
Pflichten des Gasanbieters bei Preiserhöhung und Preissenkung. Er muss:
- Sie 4 Wochen im Voraus zu informieren [6 W. in Grundversorgung]
- Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
- Die Preiserhöhung/Preissenkung in einer offiziellen Mitteilung transparent und verständlich ankündigen.
1. Sobald Sie von der Gaspreiserhöhung erfahren, sollten Sie persönlich kündigen und sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht [§ 41 Abs. 3 EnWG] berufen. Normalerweise haben Sie nur 14 Tage Zeit ab Erhalt des Schreibens. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Vorlage und senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder Fax [dann haben Sie einen Versandbeleg]. Ein normaler Brief oder in vielen Fällen eine E-Mail reicht gesetzlich aus, aber denken Sie daran, dass die Beweislast bei Ihnen liegt, um zu zeigen, dass die Kündigung verschickt wurde.
2. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung vom Versorger [Formulierung siehe Vorlage].
3. Wenn Sie Ihre Gaskosten per SEPA-Lastschrift zahlen, denken Sie daran, bei der Kündigung des Gasvertrags die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Nur so können Sie sicherstellen, dass niemand mehr auf Ihr Konto zugreift.
4. Nach der Kündigung sollten Sie sich zügig einen neuen Gasanbieter suchen, sonst landen Sie nach Vertragsende automatisch in der teuren Grundversorgung. Teilen Sie dem neuen Anbieter im Wechselauftrag unbedingt mit, dass Sie selbst gekündigt haben.
Für die Sonderkündigung steht Ihnen oft nur ein Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung, beginnend ab dem Moment, in dem Ihr Anbieter Sie schriftlich über eine Änderung des Gaspreises - sei es eine Erhöhung oder eine Senkung - in Kenntnis gesetzt hat.
„Vergisst“ Ihr Gasanbieter, Sie in dem Preiserhöhungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie der Preiserhöhung.
Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht auch gelten machen, wenn sich die Gaspreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen [z.B. EEG-Umlage, CO2-Steuer, Mehrwertsteuer].
Ausnahmefall: Eine Preiserhöhung aufgrund steigender Umlagen, Steuern und Abgaben ist ohne Widerspruch zu akzeptieren, wenn in den AGB Ihres Gasvertrages steht, dass sich der Versorger verpflichtet, veränderte Kosten direkt weiterzugeben [steigend oder fallend]. Das OLG Celle (Az. 13 W 51/17) urteilte, dass der Kunde den unterschrieben Vertrag zu akzeptieren habe, denn der Versorger habe sich vertraglich zur automatischen Anpassung verpflichtet. Prüfen Sie dennoch, ob bei der Erhöhung nicht doch etwas drauf geschlagen wurde oder gesunkene Gasbestandteile nicht werter gegeben werden. Unsere aktuelle Liste finden Sie hier.
Wollen Sie regulär kündigen, können Sie das folgene Kündigungsmuster verwenden. Bitte lesen Sie dazu vorher die Kündigungsfristen in Ihrem Gasvertrag:
Vorlage "Reguläre Kündigung des Gasvertrages"
Vorlage Gasvertrag kündigen: Reguläre Kündigung PDF
Wenn Sie Ihren Gasanbieter unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht selbst kündigen, können Sie die folgenden Vorlagen verwenden:
Vorlage "Sonderkündigung Gas wegen Preiserhöhung"
Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung: Kündigung nach Gaspreiserhöhung PDF
Vorlage “Gas Sonderkündigung wegen Umzug"
Musterbrief Kündigung aufgrund Umzug: Sonderkündigung Umzug PDF
Sollten Sie gegen Ihre Kündigung Einspruch erheben wollen, ist es wichtig, den rechtzeitigen Eingang nachweisen zu können. Am besten schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder Fax. Zwar akzeptieren mittlerweile viele Anbieter auch E-Mails, aber eben nicht alle.
Per Post: Kündigung an den Gasanbieter selbst schreiben
Um sicherzustellen, dass beim Schreiben der Kündigung keine wichtigen Informationen übersehen werden und der Anbieter Ihre Kündigung nicht als „nicht eindeutig zuordenbar“ einstuft, sollten folgende Details unbedingt in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Adresse des Gasanbieters
- Adresse der Gasanschlusses
- Name des Vertragspartners
- Kundennummer beim Gasanbieter oder Vertragskontonummer
- Zählernummer des Gaszählers
- Betreffzeile: Kündigung meines Gasvertrags
- Kündigungsgrund: Berufung auf das "Sonderkündigungsrecht” oder "Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin”
- Die Aufforderung, eine Eingangsbestätigung der Kündigung zu schicken.
Ort, Datum
Unterschrift des Vertragspartners
Bei Verträgen, die vor oder bis zum 30.09.2016 abgeschlossen wurden, sollten Sie wissen, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Das bedeutet konkret: Sie müssen dem Anbieter einen Brief mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift schicken.
Für Verträge ab dem 01.10.2016 gibt es glücklicherweise lockerere Regeln – hier reicht eine Kündigung in Textform aus, also per E-Mail oder Fax ohne handschriftliche Unterschrift.
Um Missverständnisse zu vermeiden und auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie sich den Eingang der Kündigung vom Anbieter bestätigen.
Stromverträge haben Kündigungsfristen und Laufzeiten, die je nach Anbieter unterschiedlich sind.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum vor Vertragsende, in dem man kündigen muss, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Das bedeutet konkret, wie viele Wochen vorher die Kündigung eingereicht werden muss. Verpasst man diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag festgelegte Laufzeit; bei älteren Verträgen kann das sogar ein Jahr sein.
Seit dem 01.03.2022 gilt jedoch für alle neuen Gasverträge eine maximale Kündigungsfrist von 4 Wochen gemäß § 309 Nr. 9 BGB.
Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, sobald es zu einer Preisanpassung beim Gastarif kommt, einschließlich einer Preissenkung.
Es kann durchaus ratsam sein, den Gasvertrag zu kündigen, selbst wenn der Gasanbieter die Preise senkt. Obwohl die Gaspreise gesunken sind, können sie immer noch wesentlich höher sein als die der Konkurrenz. In unserem Gaspreisvergleich finden Sie jedoch günstige Gaspreise, die Ihnen helfen können, Kosten zu sparen. Die Preissenkung Ihres bisherigen Versorgers bietet Ihnen eine vorteilhafte Möglichkeit, Ihren kostspieligen Vertrag durch eine Sonderkündigung zu beenden.
Der Gasanbieter ist verpflichtet, Sie rechtzeitig schriftlich über eine Preisanpassung zu informieren. Diese Benachrichtigung über die geplante Preissenkung muss mindestens einen Monat vorher bei Ihnen eintreffen, so steht es im Gesetz: [§ 41 Abs. 5 EnWG]
Falls sich der Gaspreis verringert oder erhöht, ist es ratsam, eine sofortige Kündigung in Erwägung zu ziehen. Auch wenn noch 4 Wochen bis zur Preissenkung verbleiben, sollte umgehend gekündigt werden. Dies liegt daran, dass viele Gasanbieter eine Frist von lediglich 2 Wochen für eine außerordentliche Kündigung vorsehen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigung an den Gasanbieter mit einem Nachweis verschicken. Dies kann entweder per Einschreiben, Fax-Versandbestätigung oder per E-Mail mit Versandbeleg erfolgen. Der Gasanbieter hat dann eine Woche Zeit, um den Erhalt der Kündigung zu bestätigen. [Abs. 1 EnWG § 41b]
Die spezifischen Fristen und Regelungen zur Kündigung Ihres Gasvertrags bei einem Umzug stehen in Ihren Vertragsunterlagen. Alternativ können Sie sich auch direkt beim Kundenservice Ihres Anbieters informieren. Das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug gilt, wenn:
1. der Gasanbieter den neuen Wohnort nicht beliefert
2. das Gas am neuen Wohnort mehr kosten würde [das wäre wie eine Preiserhöhung].
3. Sie noch in der Grundversorgung sind.
In diesen drei Fällen können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, um Ihren Vertrag vorzeitig zu beenden. Ansonsten müssen Sie sich an die regulären Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.
Wenn Sie bei einem Umzug Ihren Gasanbieter behalten möchten, können Sie den Vertrag einfach ummelden. Geben Sie dem Anbieter rechtzeitig Bescheid – idealerweise 6 Wochen bis spätestens 14 Tage vor dem Umzug – über die neue Lieferadresse und das Einzugsdatum. Notieren Sie die Zählerstände an beiden Adressen sorgfältig.
Viele Gasanbieter bieten auf ihren Webseiten bereits einen Umzugsservice per Formular an, wo Sie Ihre Daten eingeben können. Achten Sie auch hier darauf, eine Bestätigung zu erhalten.
Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits vertraglich an einen Gasanbieter gebunden ist [WG, Partner, zu den Eltern, Studentenwohnheim], informieren Sie Ihren Gasversorger rechtzeitig über die Situation. Ihr jetziger Versorger hat keine Möglichkeit, Sie am neuen Wohnort zu beliefern, da jeder Haushalt nur von einem Gaslieferant beliefert werden kann. Doppelte Belieferung ausgeschlossen. In diesem Fall können Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs berufen, sofern Sie den Grund nennen.
EnWG: Energiewirtschaftsgesetz [Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung]
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
Preiserhöhung nicht gekennzeichnet, nicht auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen:
Es ist leider noch immer gängige Praxis bei den Gasanbietern, Preiserhöhungen in langen Briefen oder E-Mails zu verstecken. Das verstößt gegen geltendes Recht. Gerichte urteilen regelmäßig, dieses Verhalten zu unterlassen:
OLG Köln, Juni 2020, Az. 6 U 303/19 und Az. 6 U 304/19
Landgericht Hamburg, Januar 2020, Az. 312 O 453/18
Vertragslaufzeit: Es wurde lange dikutiert zur Vertragsdauer. Was ist fair? 12 Monate, 24 Monate? Geeinigt hat man sich auf Folgendes: 2-Jahres-Verträge sind weiterhin gestattet. Längere Laufzeiten als 12 Monate sind nur erlaubt, wenn der Gasanbieter auch einen 1-Jahres-Vertrag anbietet, der pro Monat maximal 25% teurer ist als der Vertrag mit längerer Laufzeit.
Vertragsverlängerung: Die automatische Vertragsverlängerungen ist noch immer möglich, doch der Folgevertrag darf nicht mehr als 25% teurer werden. Die Kündigungsfrist wurde auf einen Monat festgeschrieben, was bedeutet, dass Kunden nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit den Gasvertrag monatlich kündigen können. Wird also der Kündigungstermin verpasst, muss man nur noch einen Monat weiter zahlen.
Kündigung: Gasanbieter müssen künftig einen Button anbieten, der die ordentliche und außerordentliche Kündigungen ermöglicht. Dieser Kündigungs-Button muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Die Kündigung muss sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigt werden.
Kündigung des Gasvertrags per Telefon ist nicht mehr zulässig. Verbraucher müssen dies künftig in schriftlicher Form tun – per Post oder auch per E-Mail. Damit sollen Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen per Telefonwerbung geschützt werden.
Ergibt sich der erhöhte Abschlag aus einem gestiegenen Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum, so liegt keine Preiserhöhung vor, die ein Sonderkündigungsrecht begründet. Ein solches Recht besteht nur dann, wenn gleichzeitig eine Erhöhung des Arbeitspreises oder Grundpreises erfolgt. Eine Anhebung des Abschlags dient häufig lediglich dazu, hohe Nachforderungen am Jahresende zu vermeiden.
Nein, wenn sich der höhere Jahrespreis aus dem Wegfall des Bonus oder der Boni ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet, weil ja bereits im Vertrag festgelegt wurde, wie lange und in welcher Höhe der Gasanbieter den Bonus zahlt.
Gasverträge laufen auch nach dem Tod des Vertragspartners weiter und müssen von den Erben gekündigt werden. Es gibt verschiedene Szenarien nach dem Sterbefall. War der Verstorbene alleiniger Vertragspartner, ist die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Ist der Vertrag mit mehreren Personen abgeschlossen worden, geht dieser an die Person (Lebenspartner, WG) über und kann nur unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Frist gekündigt werden. Falls Sie sich unsicher sind, wer Vertragspartner ist, nehmen Sie Kontakt zum Gasanbieter auf und erklären Sie den Grund der außerordentlichen Kündigung. Oft wird der Sachverhalt bei einem Sterbefall sehr unkompliziert per E-Mail gelöst. Wollen Sie direkt und per Brief kündigen, verwenden Sie das Muster (oben) und tragen als Kündigungsgrund ein: Sonderkündigungrecht wegen Todesfall. (Kopie der Sterbeurkunde beilegen, Zählerstand übermitteln). Alles Gute für Sie!
Für gewöhnlich übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung Ihres aktuellen Gasvertrags. Es gibt aber Ausnahmefälle in denen Sie den Gasanbieter besser selbst kündigen:
Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gaspreiserhöhung
Sonderkündigung bei Umzug
Sie haben weniger als 4 Wochen bis zum Ende des Kündigungsfrist ihres Gasvertrages