Sie haben eine unerwartet hohe Gasrechnung bekommen? Das ist vermutlich kein Grund zur Freude, aber verfallen Sie auch nicht gleich in Panik. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die dazu führen, dass Ihr Gasanbieter eine kräftige Nachzahlung fordert. Anhand unserer Checkliste prüfen Sie erst einmal in Ruhe die Rechnung.
Stimmt Ihre Gasrechnung nicht, müssen Sie nicht zahlen.
Weist Ihre Gasrechnung nämlich einen offensichtlichen Fehler auf und ist deswegen falsch berechnet, haben Sie das Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags. Finden Sie die Fehler in der Gasrechnung, reklamieren Sie diese bei Ihrem Gasversorger!
Die Endabrechnungen vom Gasanbieter ist oft fehlerhaft. Deshalb sollten Sie die Jahresendabrechnung Schritt für Schritt durchgehen. Die Rechnungen der Gasversorger müssen einfach und verständlich sein und mindestens die Angaben zu diesen Punkten enthalten – so steht es im Energiewirtschaftgesetz (EnWG).
Preis, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand
Ableseart und gezahlte Abschläge
Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des Gasanbieters
Vertragsdauer, geltende Grund- und Verbrauchspreise, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist
Nummer der Lieferstelle (Zählernummer, Zählpunktbezeichnung) und Codenummer des Netzbetreibers
Vorjahresverbrauch und Verbrauch der Vergleichskundengruppe
Konzessionsabgabe, Netzentgelt, eventuelle Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
Irrtümer passieren. Immer wieder landen Rechnungen bei den falschen Kunden. Prüfen Sie, ob die Rechnung an Sie gerichtet ist und ob Sie überhaupt Kunde bei dem Gasversorger sind. Suchen Sie sich Ihren Gasvertrag/Vorjahresrechnung heraus und vergleichen Sie diese Daten.
Bei langen Nummern kommt es schnell zu Zahlendrehern oder Zählerstände werden falsch abgelesenen. Prüfen als erstes die Zählernummer und dann den Zählerstand.
Denn Zählerstand vom Beginn der aktuellen Abrechnungsperiode finden Sie als Endablesewert auf der Vorjahresrechnung. Den Zählerstand für das Ende des Abrechnungsjahres können Sie nur genau prüfen, wenn Sie ihn abgelesen haben. Gehen Sie trotzdem zum Zähler und vergleichen Sie den Wert. Er sollte bei einer zeitnahen Abrechnung nicht stark vom aktuellen Wert auf Ihrem Zähler abweichen.
Die Gasversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine verständliche Rechnung zu stellen. Prüfen Sie zuerst die Preise (Grundgebühr, Preis für die kWh). Sollten die Preise von denen im letzen Jahr oder Ihrem Gasvertrag abweichen, sollten Sie prüfen, ob das ein Fehler ist oder Ihrer Gasanbieter schlicht „vergessen“ hat, die Gaspreiserhöhung schriftlich anzukündigen. Dann können Sie die Rechnung anfechten. Der Gasverbrauch sollte monatlich aufgeführt sein. Rechnen Sie die Einzelposten durch.
Einer der häufigsten Gründe für die zu hohe Gasrechnung ist eine Gaspreiserhöhung während des Abrechnungszeitraumes. Hat Ihr Gasanbieter „versäumt“, Ihnen diese schriftlich mitzuteilen? Auch die in einem Werbebrief versteckte Preiserhöhung ist nicht wirksam. Es gilt dann weiterhin der ursprünglich vertraglich vereinbarte Preis für die Verbrauchseinheiten und die Grundgebühr.
Was bedeutet schriftlich und verständlich?
Wurde der Zählerstand vor der Preiserhöhung korrekt abgelesen oder geschätzt? Hier gibt es viel Potenzial für Ungenauigkeiten.
Darf der Anbieter den Gasverbrauch schätzen?
Sollten Sie sich Ihre hohe Gasrechnung nicht erklären können, kann es an einer defekten Therme oder der Neuanschaffung eines Gasherdes liegen. Haben Sie einen neuen Mitbewohner und haben ein Zimmer mehr beheizt?
Wenn die Rechnung stimmt, Ihnen aber die Menge des verbrauchten Erdgases zu hoch erscheint, kann es auch an einem defekten Zähler liegen. Sie können das natürlich prüfen lassen. Wenn sich aber herausstellt, dass der Zähler einwandfrei funktioniert, müssen Sie die Kosten für die Überprüfung tragen.
Das Eichgesetz sieht vor, dass Gaszähler nach acht Jahren nachgeeicht werden müssen. Wann der Zähler zuletzt geeicht wurde und wann diese Frist abläuft, steht auf der Plombe oder der Klebemarke am Gerät. Nach Ablauf der Frist muss das Gerät nachgeeicht werden. In der Regel bleiben aber auch diese Kosten beim Mieter hängen, und zwar über die Betriebskostenabrechnung.
Sie sind zunächst zur Zahlung des Rechnungsbetrags verpflichtet, es sei denn:
1. Es liegt ein offensichtlicher Rechnungsfehler vor.
2. Der Verbrauch ist mehr als doppelt so hoch und Sie haben eine Zählerüberprüfung beantragt.
In diesen Fällen gibt Ihnen das Gesetz ein Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags. Es ist es wichtig, dass Sie diese Rechnungsfehler in Ihrem Widerspruch deutlich beschreiben.
Tipp: Manchmal zeigen sich Fehler erst später oder es werden Urteile gesprochen, die rückwirkend Einfluss haben. Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Überweisung den Text „Zahlung unter Vorbehalt“ an. Damit halten Sie sich ein „Hintertürchen“ offen und verdeutlichen Ihrem Anbieter, dass Sie die Rechnung noch überprüfen lassen und dass Sie das überwiesene Geld evtl. teilweise zurückfordern werden.
Um Ihre Gaskosten in den Griff zu bekommen, gibt es 2 Möglichkeiten.
Das Sparpotenzial im eigenen Haushalt liegt bei rund 20% (Quelle: Stiftung Warentest). Mit ein paar einfachen Tricks und ein wenig Aufmerksamkeit lassen sich leicht 100 € sparen.
Richtig heizen und Heizkosten sparen
Wer sich ärgert, weil er schon wieder mehr für Gas bezahlen soll, kann mit einem Wechsel des Anbieters die Preiserhöhung ausgleichen. Mehrere hundert Euro kann ein Wechsel bringen, wenn Sie noch Kunden in der Grundversorgung des örtlichen Gasanbieters sind.
Die TOP10 der günstigen Gasanbieter
Sind in Ihrer Gasrechnung „offensichtliche“ Fehler zu finden und ist die Rechnung deswegen zu hoch oder falsch berechnet, gibt Ihnen das Gesetz das Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags.
Offensichtliche Fehler sind beispielsweise
• Rechenfehler: der Verbrauch mit dem Preis für die Verbrauchseinheit wurde falsch multipliziert
• Datenfehler: die Rechnung benennt falsche Zählerdaten oder fehlerhafte Zählerstände
Wichtig ist, dass sich die Fehler klar und auf den ersten Blick aus der Rechnung selbst ergeben. Bei objektiver Betrachtung sollte kein Zweifel daran bestehen, dass ein Fehler vorliegt.
Bei Ihrem Widerspruch sollten Sie diesen Rechnungsfehler so genau und ausführlich wie möglich beschreiben, denn Ihr Gasversorger muss sofort erkennen können, wo der Fehler liegt.
Erst nachdem der offensichtliche Fehler korrigiert wurde, sind Sie zur Zahlung dieser Gasrechnung verpflichtet.
Musterbrief: Widerspruch Gasrechnung von der Kanzlei Hollweck
Musterbrief: Fehler in der Jahresrechnung [Verbraucherzentrale]
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Musterbrief: Gaspreiserhöhung, Widerspruch und Rückforderung [Verbraucherzentrale]
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